DEN-Energieberater alarmiert über vermeidbare Defizite im Gebäudebereich
„Wenn wir so weitermachen wie bisher, können wir unsere selbstgesetzten Klimaziele vergessen!“ Mit dieser klaren Aussage kommentiert der Vorsitzende des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V., Dipl.-Ing. Hermann Dannecker, die aktuelle Marktdatenstudie, welche der Bundesverband Energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG) in Auftrag gegeben hatte. Ihr zufolge wird im ersten Halbjahr 2024 die Sanierungsquote bei Bestandsgebäuden bei lediglich 0,69% liegen. Um bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen, müsste diese Quote allerdings rund 2% betragen.
Voraussichtlich ab 27.02.2024 stehen bei der KfW neue Förderprodukte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – die neue Heizungsförderung zum Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz, GEG) – zur Verfügung. Damit können Anträge für folgende Produkte gestellt werden:
Mit der Einigung im Haushaltsausschuss ist die Antragspause ab sofort beendet.
Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt.
Neue Informationsseite: Heizungsförderung
Bei der KfW gibt es nun auch eine Informationsseite über die Heizungsförderung: Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz | KfW
Informationen zur Antragstellung
Wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschussantrag stellen möchten, können Sie sich ab dem 01.02.2024 im Kundenportal "Meine KfW" registrieren.
Den Zuschuss beantragen Sie im Kundenportal "Meine KfW".
Den Ergänzungskredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner. Kommunen beantragen den Ergänzungskredit abweichend davon unmittelbar bei der KfW.
Sachverständigenbüro
Energie- und Bauberatung Lorsch
Denkmalschutz
Dipl.-Bauing. Dirk Giesler
Hirschstrasse 40
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