Informationen für unsere Kunden


Unzureichende Sanierungsquoten gefährden Klimaziele


DEN-Energieberater alarmiert über vermeidbare Defizite im Gebäudebereich

„Wenn wir so weitermachen wie bisher, können wir unsere selbstgesetzten Klimaziele vergessen!“ Mit dieser klaren Aussage kommentiert der Vorsitzende des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V., Dipl.-Ing. Hermann Dannecker, die aktuelle Marktdatenstudie, welche der Bundesverband Energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG) in Auftrag gegeben hatte. Ihr zufolge wird im ersten Halbjahr 2024 die Sanierungsquote bei Bestandsgebäuden bei lediglich 0,69% liegen. Um bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen, müsste diese Quote allerdings rund 2% betragen. 


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Aktuell: ...mal wieder Förderstopp


Behörde stoppt vorerst Förderauszahlungen für Energieberatungen

Wegen der angespannten Haushaltslage bremst das Finanzministerium bei der Verwendung von Mitteln aus dem Klimafonds. Nach SPIEGEL-Informationen trifft das nun Förderprogramme für Energieberatungen.
Quelle: spiegel.de

 


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Neue Förderangebote bei der KfW


Voraussichtlich ab 27.02.2024 stehen bei der KfW neue Förderprodukte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – die neue Heizungsförderung zum Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz, GEG) – zur Verfügung. Damit können Anträge für folgende Produkte gestellt werden:

  • BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
  • BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359)

 

 


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Antragstellung für Energieförderprogramme wieder möglich


Mit der Einigung im Haushaltsausschuss ist die Antragspause ab sofort beendet.

 

Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt.

 


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Zuschussmöglichkeiten 2024


Neue Informationsseite: Heizungsförderung

Bei der KfW gibt es nun auch eine Informationsseite über die Heizungsförderung: Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz | KfW

 

Informationen zur Antragstellung

Wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschuss­antrag stellen möchten, können Sie sich ab dem 01.02.2024 im Kunden­portal "Meine KfW" registrieren.

Den Zuschuss beantragen Sie im Kunden­portal "Meine KfW".

Den Ergänzungs­kredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner. Kommunen beantragen den Ergänzungs­kredit abweichend davon unmittel­bar bei der KfW.

 


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