Informationen für unsere Kunden


Neue Förderangebote bei der KfW


Voraussichtlich ab 27.02.2024 stehen bei der KfW neue Förderprodukte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – die neue Heizungsförderung zum Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz, GEG) – zur Verfügung. Damit können Anträge für folgende Produkte gestellt werden:

  • BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
  • BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359)

 

 


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Antragstellung für Energieförderprogramme wieder möglich


Mit der Einigung im Haushaltsausschuss ist die Antragspause ab sofort beendet.

 

Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt.

 


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Zuschussmöglichkeiten 2024


Neue Informationsseite: Heizungsförderung

Bei der KfW gibt es nun auch eine Informationsseite über die Heizungsförderung: Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz | KfW

 

Informationen zur Antragstellung

Wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschuss­antrag stellen möchten, können Sie sich ab dem 01.02.2024 im Kunden­portal "Meine KfW" registrieren.

Den Zuschuss beantragen Sie im Kunden­portal "Meine KfW".

Den Ergänzungs­kredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner. Kommunen beantragen den Ergänzungs­kredit abweichend davon unmittel­bar bei der KfW.

 


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Update zur Haushaltssperre


Bild: Steffen Podorf
Bild: Steffen Podorf

Ausfall der Förderung mehr für Energieberatung Wohn- und Nichtwohngebäude (EBW & EBN)

 

+++ Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre +++

 

Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.

 

Quelle: BMWK - Erneuerbares Heizen - Gebäudeenergiegesetz (GEG) (energiewechsel.de)


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Heizungstausch: Ausschuss berät Förderkonzept


Bild: Steffen Podorf
Bild: Steffen Podorf

Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, den 11.Oktober 2023 mit dem Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur BEG-Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) befasst.

(Worauf wir (DEN) Sie besonders hinweisen möchten hier orange markiert)

 


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