Am 01.06.2023 startet die Neubauförderung "Wohneigentum für Familien (WEF)" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Die Förderung unterstützt Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Ersterwerb von neuem selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohneigentum in Deutschland.
Auszug aus dem offenen Brief an das Ministerium:
....wir erleben zurzeit, dass teilweise völlig ungeeignete Gebäude mit Wärmepumpen ausgestattet werden, bzw. neue Anlagen nicht optimiert werden. Dadurch entstehen hohe Betriebskosten für die Nutzer:innen. Daher muss zwingend das Thema Monitoring und tatsächlicherVerbrauch in den Fokus gelangen. Um die Klimaziele wirklich zu erreichen, müssen auch Regelungen in den Bauordnungen etc. auf den Prüfstand und insbesondere Vollzug und tatsächliche Umsetzung dieser Regelungen verbessert werden.....
Das Sachverständigenbüro, Energie- und Bauberatung in Lorsch (familiengeführt) sucht ab März 2023
eine/n Sekretär/in (m/w/d) in Teilzeit
Montag - Freitag, 8:00 - 12:00 Uhr
die durch ein breitgefächertes Aufgabenspektrum in den Bereichen Kommunikation, Organisation und
Administration dem Chef die nötige Unterstützung und Entlastung bieten kann.
Was erwartet Sie:
Was bieten wir:
Was sollten Sie mitbringen:
Dann freuen wir uns darauf, Sie bald kennen zu lernen. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen,
gerne auch per E-Mail, an:
Sachverständigenbüro
Energie- und Bauberatung Lorsch
Dipl.-Bauing. Dirk Norman Giesler
Hirschstr. 40
D-64653 Lorsch
Vorübergehend wird es keine Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen geben, sagt der Fachverband Gebäude-Klima (FGK). Grund sei die unklare Lage bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude sieht bei den Einzelmaßnahmen eigentlich auch Zuschüsse für Luft-Luft-Wärmepumpen, konkret Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen, vor. Allerdings ist ein rechtssicheres Beantragen der Förderung aufgrund unklarer Spezifikationen und Anforderungen an die Geräte im Hinblick auf die geforderten Hersteller- und Fachunternehmererklärungen derzeit nicht möglich. Darauf weist der FGK hin.
Im Einzelnen handelt es sich um Anforderungen an den hydraulischen Abgleich, an den Nachweis der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 sowie an die netzdienliche Schnittstelle. Wegen letzterem sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Gerätehersteller übereingekommen, die Beantragung der Förderung für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen vorläufig auszusetzen und sie vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen zu streichen. "Durch diese drastische Maßnahme des BAFA sollen Streitigkeiten der Antragsteller mit dem BAFA aufgrund der aktuell unklaren Vorgehensweise beim späteren Nachweis vermieden werden", erklärt der FGK.
Quelle: Gebäudeneergieberater BAFA stoppt Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen - Gebäude-Energieberater (geb-info.de) 12.02.23
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