Neue Informationsseite: Heizungsförderung
Bei der KfW gibt es nun auch eine Informationsseite über die Heizungsförderung: Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz | KfW
Informationen zur Antragstellung
Wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschussantrag stellen möchten, können Sie sich ab dem 01.02.2024 im Kundenportal "Meine KfW" registrieren.
Den Zuschuss beantragen Sie im Kundenportal "Meine KfW".
Den Ergänzungskredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner. Kommunen beantragen den Ergänzungskredit abweichend davon unmittelbar bei der KfW.
Über die genauen Förderkonditionen, den Ablauf der Beantragung sowie den Zeitpunkt, ab dem eine Antragstellung möglich ist, werden wir Sie auf dieser Seite zu einem späteren Zeitpunkt informieren.
Neue Richtlinie im Bundesanzeiger
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) finden Sie hier: