Wohneigentum für Familien (WEF) (300)


Erhöhung Einkommensgrenzen und Förderhöchstbeträge

 

Das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird zum 16.10.2023 die Förderung im Programm "Wohneigentum für Familien (WEF) (300)" ausweiten. Die erweiterte Förderung soll mehr Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen die Möglichkeit geben, selbstgenutztes und klimafreundliches Wohneigentum (Neubau oder Ersterwerb) in Deutschland zu erwerben.

 


Erhöhte Einkommensgrenze ab 16.10.2023

Um mehr Familien eine Förderung zu ermöglichen, wird die Einkommensgrenze um 30.000 Euro angehoben. Die Förderung "Wohneigentum für Familien" können künftig alle Familien erhalten, die ein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro bei Familien mit einem Kind haben. Wie bisher erhöht sich die Einkommensgrenze ab dem zweiten Kind um 10.000 Euro je Kind.

 

Höhere maximale Kreditbeträge ab 16.10.2023

Der erhöhte maximale Kreditbetrag ist abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird im Produkt "Wohneigentum für Familien (WEF) (300)" maximal eine Wohn-

einheit. Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude" ab dem 16.10.2023:

1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro

3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro

ab 5 Kinder: 220.000 Euro

 

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" ab dem 16.10.2023:

1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro

3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro

ab 5 Kinder: 270.000 Euro