Aktuelle wichtige Änderungen in der BEG WG/BEG NWG

Neubau: Neue Förderung ab März 2023­

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Die unter der Verantwortung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stehende Neubauförderung nach den Programmrichtlinien der BEG wird am 01.03.2023 durch das neue Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) unter der Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) fortgeführt.

 

Der BEG-Neubau wird in den neuen BEG-Richtlinien Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab 01.01.2023 bis zum Start des Teilprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) unverändert weitergeführt.

 

Ausgenommen davon sind die beiden Prüftoolrelevanten Anpassungen zur Anwendung der zulässigen Bilanzierungsvorschrift (Wohngebäude) sowie die Energie- und CO²-Einsparberechnung