
Am 01.06.2023 startet die Neubauförderung "Wohneigentum für Familien (WEF)" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Die Förderung unterstützt Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Ersterwerb von neuem selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohneigentum in Deutschland.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen)
- die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder einen klimafreundlichen Neubau innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erstmalig erwerben,
- die den geförderten Neubau als Eigentümerin oder Eigentümer (mind. 50 % Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen,
- bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 60.000 Euro bei einem Kind - zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind - nicht überschreitet,
- die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen und
- die kein "Baukindergeld (KfW-Zuschussprogramm 424)" in Anspruch genommen haben
Fördermaßnahmen
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) neu errichteter klimafreundlicher Wohngebäude. Analog der Förderung "Klimafreundlicher Neubau" und deren
beiden Förderstufen "Klimafreundliches Wohngebäude" und "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG"
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude":
1 oder 2 Kinder: 140.000 Euro
3 oder 4 Kinder: 165.000 Euro
ab 5 Kinder: 190.000 Euro
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG":
- 1 oder 2 Kinder: 190.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 215.000 Euro
- ab 5 Kinder: 240.000 Euro
Weiterführende Informationen
finden Sie im Merkblatt "Wohneigentum für Familien (300)" (zum Produktstart verfügbar) inkl. der Anlage "Technische Mindestanforderungen" (KfW-Bestellnummer: 600 000 4865) sowie im "Infoblatt
Klimafreundlicher Neubau - Förderfähige Maßnahmen und Leistungen" (KfW-Bestellnummer: 600 000 5056).
Quelle: KfW