Aktuelle wichtige Änderungen in der BEG WG/BEG NWG

Sanieren: Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01.01.2023­

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Die BEG-Richtlinien Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden inklusive der Technischen Mindestanforderungen werden aktuell in den Bundesressorts abgestimmt und sollen zum 01.01.2023 in Kraft treten.

 

Folgende wesentliche Anpassungen sind in den neuen Richtlinien zu erwarten:­


Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert. Die Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wird aufgehoben.

Die Mitförderung von Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung (PV, Stromspeicher) dienen, wird aufgehoben. Der Förderausschluss gilt auch für die Eigenstromversorgung. Vorbereitende Maßnahmen (statische Ertüchtigung, Kabelkanäle etc.) werden im Rahmen der Sanierung mitgefördert. Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten gefördert.

Die EE-Klasse wird ab einem EE-Anteil 65 % erreicht (bisher 55 %).

 

Der Bonus für Worst Performing Buildings wird von 5 % auf 10 % angehoben. Voraussichtlich Ende Februar wird die Anwendbarkeit auf die Sanierung zum EH/EG 70 in der EE-Klasse erweitert. Serielle Sanierung-Bonus: Ende Februar wird ein Bonus von 15 %-Punkten für die serielle Sanierung zum EH 55 oder EH 40 eingeführt (kombinierbar mit EE- oder NH-Klasse und WPB-Bonus).

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