
Ab dem 28. Juli 2022 treten geänderte Förderbestimmungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW in Kraft. Weiterhin gelten neue Förderbestimmungen für Einzelmaßnahmen beim BAFA ab dem 15. August 2022.
Die einzelnen Änderungen hier nun detailliert:
Bestimmungen ab dem28.07.2022 bei der KfW
- Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 / Effizienzgebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus).
- Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen bei der KfW wurde eingestellt. Die Zuschussförderung der Einzelmaßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.
- Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt.
- Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst, d.h. drastisch gesenkt.
- Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) können nicht mehr beantragt werden.
- iSFP-Bonus bei Sanierung zu einem Effizienzhaus entfällt.
Bestimmungen ab dem 15. August 2022 (BAFA)
- Einzelmaßnahmen können ausschließlich als Zuschussförderung beim BAFA beantragt werden.
- Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt.
- Zuschüsse wurden drastisch gesenkt.
- iSFP-Bonus wird nur noch für Verbesserung der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung vergeben.
- Bonus bei Austausch von Kohleöfen, Nachspeicheröfen und Gasetagenheizungen, ebenso für Gasheizungen älter als 20 Jahre.