Zuschussmöglichkeiten 2024


Neue Informationsseite: Heizungsförderung

Bei der KfW gibt es nun auch eine Informationsseite über die Heizungsförderung: Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz | KfW

 

Informationen zur Antragstellung

Wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschuss­antrag stellen möchten, können Sie sich ab dem 01.02.2024 im Kunden­portal "Meine KfW" registrieren.

Den Zuschuss beantragen Sie im Kunden­portal "Meine KfW".

Den Ergänzungs­kredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner. Kommunen beantragen den Ergänzungs­kredit abweichend davon unmittel­bar bei der KfW.

 


Über die genauen Förder­konditionen, den Ablauf der Bean­tragung sowie den Zeitpunkt, ab dem eine Antrag­stellung möglich ist, werden wir Sie auf dieser Seite zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

 

Neue Richtlinie im Bundesanzeiger

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) finden Sie hier:

Neue Bundesförderung